KINDERTAGESPFLEGE IM DETAIL

Qualitätsaspekte von Kindertagespflege

• Kleine, überschaubare Gruppe
• Stabile Bindungs- und Bezugsperson
• Individuelle Betreuung und Förderung
• familienähnliche Atmosphäre
• Flexible und verlässliche Betreuungszeiten
• Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder kindgerechte externe Räume
• Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
• Rücksichtnahme auf Ernährungsbesonderheiten
• Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
• Qualifizierte Tätigkeit mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung

Das ist Kindertagespflege

Die Kindertagespflege stellt ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder dar, welches gesetzlich und fachlich gleichgestellt mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist. Kernmerkmale sind die Familienähnlichkeit sowie die enge persönliche Bindung eines Kindes an die Kindertagespflegeperson. Der überschaubare Rahmen und die Verlässlichkeit zeichnen die Kindertagespflege aus. Dies ermöglicht die Betreuung und Förderung der Kinder entsprechend ihren individuellen Entwicklungsschritten.

Die Betreuungszeit orientiert sich an den jeweils konkreten Bedarfen der Eltern. Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder in ihren eigenen geeigneten Räumen zuhause oder in externen Räumlichkeiten. Zu zweit oder zu dritt können Kindertagespflegepersonen gemeinsam bis zu neun Kinder in einer Großtagespflegestelle betreuen. Die professionelle und liebevolle Betreuung in Kindertagespflege trägt zur Bildung und Förderung der Kleinsten bei und ermöglicht den Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren.

Förderung und Bildung

Nach § 22 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) haben Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung. Der Förderauftrag der Kindertagespflege umfasst die Bereiche Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf dessen soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung.
Die Förderung orientiert sich am Entwicklungsstand, den individuellen Fähigkeiten und Potentialen, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes und berücksichtigt seine ethnische Herkunft. Kinder mit besonderem Förderbedarf werden in Kindertagespflege inklusiv betreut. Unsere Ansprechperson in diesem Bereich finden Sie hier.

Die Tagespflegeperson ist dazu verpflichtet, eine individuelle Förderung entsprechend dem Entwicklungsstand des Kindes und den Bedürfnissen des Kindes zu gewährleisten. Ziel des Förderauftrags ist es, die Kinder in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen, ihre sozialen Fähigkeiten zu fördern und sie in ihrer sprachlichen und kognitiven Entwicklung zu begleiten. Dies erfolgt durch gezielte Lern- und Spielangebote, regelmäßige Beobachtungen sowie die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, damit Kinder zu eigenverantwortlichen, kompetenten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen können.
Der Förderauftrag ist ein zentraler Bestandteil der Kindertagespflege und wird regelmäßig im Austausch mit den Eltern, der Fachberatung und gegebenenfalls dem zuständigen Jugendamt überprüft, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Kindes optimal berücksichtigt werden.

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Nur zertifizierte Kindertagespflegepersonen dürfen Kindertagespflege anbieten. Voraussetzungen dafür sind eine abgeschlossene Qualifikation (s. auch „Kindertagespflegeperson werden“ ) und eine gültige Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Sie müssen zudem regelmäßige Fort- und Weiterbildungen absolvieren und den rechtlichen Anforderungen entsprechen, um eine sichere und hochwertige Betreuung zu gewährleisten. Die Herner Kindertagespflegepersonen können dies in Anbindung an die Angebote des Herner Tageseltern e.V. leisten, der in Kooperation mit der Stadt Herne sicherstellt, dass alle Voraussetzungen für die qualitative Betreuung erfüllt sind.

Finanzierung und Beiträge

Für die Betreuung in Kindertagespflege zahlen Eltern einen monatlichen Elternbeitrag, dessen Höhe sich nach ihrem Haushaltsnettoeinkommen richtet. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze ist die Betreuung beitragsfrei, von da an ist der Beitrag gestaffelt – je höher das Einkommen, desto höher fällt der Beitrag aus.
Ebenso kommt es darauf an, an wie vielen Wochenstunden das Kind in Betreuung ist und ob es unter oder über zwei Jahre alt ist. Die genaue Staffelung und Berechnung erfolgen gemäß der Elternbeitragssatzung der Stadt Herne. Die Beiträge werden sowohl für die Betreuung in Kindertagespflege als auch in Kindertageseinrichtungen gleich berechnet.

Für die Mittagsverpflegung wird ein zusätzlicher Beitrag fällig, der ggf. durch Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) übernommen werden kann. Den Beitrag für die Mittagsverpflegung legt Ihre Tagespflegeperson selbst fest. Im Gespräch mit den Mitarbeiter*innen des Herner Tageseltern e.V. erfahren Sie, wie die Anmeldung und Beitragsberechnung für die Betreuung erfolgt.

Vertretung

In Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson haben Familien einen Anspruch auf eine qualitative Vertretung. Der öffentlich-rechtliche Träger der Jugendhilfe gewährleistet, dass die Betreuung der betroffenen Kinder in diesem Fall weiterhin sichergestellt ist. Bei dieser Aufgabenstellung werden das Jugendamt und die Eltern durch den Herner Tageseltern e.V. unterstützt.
Die Vertretung erfolgt entweder durch eine dafür vertraglich vereinbarte, feste Tagespflegeperson („Tandem“) oder in einer unserer Vertretungsstellen in Herne. Hier arbeitet je eine Kindertagespflegeperson in geeigneten Räumen und betreut bis zu fünf Kinder. Die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist hier ebenso möglich wie in der regulären Betreuungsstelle.

Die Inanspruchnahme von Vertretung setzt ein Kennenlernen der Vertretungskraft voraus, damit die Kinder das erforderliche Vertrauen aufbauen können. Familien, Vertretungskraft und reguläre Kindertagespflegeperson nehmen daher im Vorfeld Kontakt zueinander auf.
Eltern können sich für Ihre Vertretungsanliegen in Absprache mit ihrer Kindertagespflegeperson an die Koordinatorin für den Bereich Vertretung wenden, um die Ausfallzeiten zu besprechen und eine gute Vertretungslösung zu entwickeln.

Beratung und Begleitung

Sowohl Kindertagespflegepersonen in ihrer Tätigkeit als auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die fachliche Beratung und Begleitung, während ihr Kind sich in der Tagesbetreuung befindet (§23 Abs. 4 SGB VII). Dies übernimmt die Fachberatung der Herner Tageseltern e.V. in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Herne.
Die Fachberater*innen belgeiten die Kindertagespflegeperson im persönlichen Kontakt, durch Fortbildungen, in Hausbesuchen und bei konkreten Problemstellungen. Hier finden Austausch über die pädagogischen und formalen Aspekte der Betreuung sowie z.B. Begleitung in Fragen zur Kindesentwicklung statt.

Ebenso haben Eltern jederzeit die Möglichkeit, Fragen oder Probleme in Bezug auf die Betreuung bei der Kindertagespflegeperson an die Fachberatung zu richten. Im Gespräch können dann individuelle Themen Platz finden und Lösungen entwickelt werden. Das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson – die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft – wird so unterstützt, was zu einer gelingenden Betreuung beiträgt.

Kinderrechte und Kinderschutz

In der Kindertagespflege stehen die Kinderrechte im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Zentrale Rechte wie das Recht auf Schutz, Bildung, Beteiligung und Gleichbehandlung werden im Alltag aktiv gelebt. Tagespflegepersonen schaffen eine sichere und wertschätzende Umgebung, in der Kinder sich frei entfalten und ihre Meinung äußern dürfen.
Durch altersgerechte Mitbestimmung, z. B. bei der Auswahl von Spielen oder Mahlzeiten oder bei der Raumgestaltung, erfahren Kinder, dass ihre Stimme zählt. Gleichzeitig achten die Betreuungspersonen auf die Wahrung der individuellen Bedürfnisse jedes Kindes – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Hintergrund. So wird die Kindertagespflege zu einem wichtigen Ort, an dem Kinderrechte konkret erfahrbar und gestärkt werden.

Kindertagespflegepersonen verpflichten sich, das Tagespflegekind in jeder Hinsicht gewaltfrei zu erziehen, das Wohl der Kinder zu wahren und frühzeitig auf Anzeichen von Gefährdung zu achten. Sie handeln verantwortungsbewusst, dokumentieren Beobachtungen sorgfältig und arbeiten bei Bedarf mit Fachberatungen oder dem Jugendamt zusammen. Durch regelmäßige Fortbildungen zum Thema Kinderschutz werden sie zusätzlich gestärkt, um in ihrem Schutzauftrag kompetent und sensibel zu agieren.