FAQS

1. Für welches Alter kommt die Betreuung in der Kindertagespflege in Frage?

Die Kindertagespflege ist für die Altersgruppe der unter Dreijährigen eine mit Kindertageseinrichtungen gleichrangige Betreuungsform. Für die Altersgruppe der über Dreijährigen kommt sie ergänzend oder bei besonderem Bedarf in Betracht.

2. Zu welchen Zeiten und für wie viele Stunden kann ich mein Kind zu einer Kindertagespflegeperson bringen?

Die Betreuungszeiten können Sie je nach individuellem Bedarf wählen. Eine Kernzeit zwischen 8:00 und 14:00 Uhr wird von den meisten Tagespflegepersonen erbracht, viele betreuen darüber hinaus – z.B. schon ab 06:00 Uhr oder bis 17:00 Uhr. Nach Ihrem Bedarf richtet sich auch, ob Sie die Betreuung an allen Wochentagen in Anspruch nehmen und ob Sie an allen Tagen gleiche Uhrzeiten vereinbaren. Insgesamt können die Kinder bis zu 45 Stunden (z.B. 07:00 bis 15:00 oder 08:00-16:00 Uhr) in Kindertagespflege betreut werden. Weitere Stunden sind im Einzelfall möglich. Der Verein der Herner Tageseltern hilft Ihnen dabei, eine geeignete Kindertagespflegeperson zu finden, deren Betreuungszeiten zu Ihnen passen.

 

3. Ich habe ein Problem – an wen kann ich mich wenden?

Im Sinne des Kinderrechts der Mitbestimmung haben Kinder sowie ihre Sorgeberechtigten als Vertreter*innen die Möglichkeit und sind dazu aufgefordert, Feedback, Schwierigkeiten und Beschwerden an die Kindertagespflegepersonen heranzutragen. Unterstützend tritt hier die Fachberatung der Herner Tageseltern ein, an die Eltern und Tagespflegepersonen sich jederzeit wenden können. Zuverlässige Ansprechpersonen, die persönliche Beziehung zu den Tagespflegepersonen und ein professionelles Beschwerdemanagement ermöglichen, dass Ihre Anliegen bei uns gehört und bearbeitet werden.